Jungtiervermittlung
Es gelten die jeweils gültigen Zuchtrichtlinien der Fifé.
Die Abgabe der Kitten erfolgt frühestens ab der vollendeten 14. Lebenswoche. Wenn beispielsweise die Bindung zwischen der Mutterkatze und ihren Kitten noch zu eng ist, entscheidet der Züchter wann eine spätere Abgabe erfolgt.
Die Kleinen sind ordnungsgemäß entwurmt und besitzen bei der Abgabe vollen Impfschutz: Die Grundimmunisierung mit der 8.-9. Woche und die Wiederholungsimpfung mit der 12.-13. Woche. Es wird gegen Katzenschnupfen, Katzenseuche geimpft, dringend empfohlen auch gegen Leukose, dokumentiert im Impfpass durch den Tierarzt. Jedes Kitten erhält zur Indentigizierung einen Microchip. Auf Wunsch kann nach Absprache mit dem Züchter ab der 12. Woche eine Tollwutimpfung erfolgen.
Die Bestimmung der Blutgruppe und eine Grundimmunisierung gegen Leukose kann nach Vereinbarung noch beim Züchter erfolgen, wenn Sie beabsichtigen, später mit Ihrer Katze zu züchten oder sie auszustellen.
Ebenso werden Ihnen die gültigen Impfpapiere der Elterntiere sowie deren reinrassigen Abstammungsnachweise zur Einsicht vorgelegt. Es wird ein Kaufvertrag abgeschlossen.
Der Züchter wird Ihre Fragen zur Haltung, Fütterung, Gesundheit und weiteres beantworten können und Ihnen Futter, Streu und Spielzeug für die ersten Tage der Eingewöhnung des neu erworbenen Katzenkindes übergeben.
Bei noch offenen Fragen zur Anschaffung Ihres Kartäuser Kittens wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle des 1. DCHA e.V.